Man ist nie zu klein… Je früher ein Kind zu musizieren beginnt, desto einfacher lernt es ein Instrument spielen oder zu singen. Aber ab wann ist Musik-Unterricht für Kinder zu empfehlen?
Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Gerade für Kinder ist Musizieren nicht nur ein aufbauendes Erlebnis, sondern fördert auch das Lernverhalten. Still sitzen und Konzentrieren geht plötzlich viel einfacher. Natürlich ist jedes Kind anders. Wir empfehlen, daß das Kind zumindest schon lesen können sollte, um Lehrmaterial auch alleine und mit Unterstützung der Eltern umsetzen und üben zu können. Kinder lernen einfacher und schneller als Erwachsene, aber dennoch gehört auch eben dieses lernen für die kleinen dazu.
Wir setzen dieses lernen auf spielerische Weise mit einfachen Melodien, kindergerechter Erklärung und Geduld und Verständnis um. Natürlich gehören auch unkonzentrierte Momente „keine Lust haben“ zum „Kindsein“ dazu. Auf Dauer trainiert sich aber nicht nur die Motorik, sondern auch das Zuhören, genaue Hinsehen, Aufpassen und Stillsitzen, um sich darauf zu konzentrieren, es „richtig“ zu machen, und auch immer wieder etwas neues auszuprobieren.
Mami und Papi können natürlich genauso in den Unterricht, der grundsätzlich als exklusiver privater Einzelunterricht gegeben wird, integriert werden, wie es auch gewünscht sein kann, daß die Kinder alleine und selbständig lernen sollen. Hierbei besprechen wir in jedem einzelnen Fall individuell die Unterrichtsgestaltung.
Gerade mit einfacheren Tasten-Instrumenten wie Keyboard oder Piano wird Kindern der leichte Einstieg in die Musikwelt ermöglicht und der Grundstein für weitere schwierigere Instrumente oder auch eine Gesangs-Ausbildung (auf Grund des noch auf nicht ausgewachsenen Stimm-Apparats empfohlen erst ab ca. 13/14 Jahren) geebnet.
Schnell kann ein Kind erste Melodien spielen und wird auf die ständigen „Erfolge“ stolz sein. Auch das Lesen von Buchstaben und Wörtern, sowie Verständnis für Mathematik und Zahlen, werden ganz nebenbei automatisch gefördert.
Eltern sind häufig überrascht, was ihre „Kleinen“ schon können, und welche Fortschritte sie machen. Besonders Kinder mit einer „musikalischen Ader“ sollten möglichst früh qualifiziert unterstützt werden. Allerdings sollte das wichtigste nie vergessen werden: Das Kind sollte Musik machen wollen, nicht die Eltern. Ein Kind sollte nie zum Unterricht gezwungen oder überredet, sondern lediglich gefördert und unterstützt werden.
Die Kindheit unserer Kinder ist wie Musik, die verschwebt und vorbei ist, ehe wir uns darauf besonnen haben, dass es etwas unendliches Süßes war.
Theodor Herzl
Gerne bieten wir Dir die Möglichkeit einer unverbindlichen und kostenlosen Probestunde.
Bei Fragen sind wir telefonisch unter 0208 62029946 oder über unser Kontaktformular zu erreichen.
FAQ
(Frequently asked questions)
Teste unsere Kurse, indem Du die Möglichkeit zu einer kostenfreien und unverbindlichen Probestunde im Unterrichtsfach Deiner Wahl nutzt. In der Probestunde lernst Du Deinen Coach kennen, machst die ersten Versuche auf dem Instrument Deiner Wahl, zeigst uns, was Deine Stimme bereits kann, oder wie weit es um Dein musikalisches Wissen steht, und besprichst mit uns die Unterrichtsziele, die Du erreichen möchtest. Nach der Probestunde erfährst Du alles Weitere zu Anmeldung, Preisen und Bedingungen an der TON Akademie Oberhausen.
Kursgutscheine der TON Akademie Oberhausen: Ob als Geschenk zum Geburtstag, zu Weihnachten oder einfach nur, um jemandem den Einstieg zu ermöglichen, der schon immer mal Musikunterricht nehmen, ein Instrument oder seine Stimme ausprobieren wollte, oder sich bisher einfach nicht gewagt hat, den ersten Schritt zu machen. Gutscheine für Musikunterricht sind immer eine tolle Gelegenheit jemanden zu beschenken.
Gutscheine sind für jede Altersklasse bei uns geeignet. Egal ob Kinder, Jugendliche, Erwachsene oder Senioren.
Bei uns können Kurs-Gutscheine in jeder Größenordnung erwerben werden, ob es eine Einzelstunde oder eine unserer Monatspauschalen sein soll, hängt hier nur von Ihren Wünschen und Vorstellungen ab.
Rufen Sie uns einfach an oder senden eine Email und bestellen Sie einen Gutschein Ihrer Wahl. Sie können Ihren Gutschein auf Wunsch persönlich abholen oder sich mit der Post oder Email zusenden lassen. Die Bezahlung ist in Bar bei Abholung oder per Überweisung möglich.
Wer sich nach der ersten Probestunde noch weitergehend orientieren möchte und den Unterricht intensiver kennen lernen möchte, hat die Möglichkeit, eine Probezeit von weiteren drei Unterrichtseinheiten mit uns zu vereinbaren. Die Probezeit wird in der gewünschten Unterrichtsdauer durchgeführt und einmalig in Höhe der entsprechenden monatlichen Unterrichtsgebühr bezahlt. Erst nach der Probezeit entschliessen Sie sich zu einer verbindlichen Anmeldung an der Musik Akademie in Oberhausen.
Ruf uns einfach unter der Rufnummer 0208 62029946 an, sende uns eine E-Mail unter info@ton-akademie.de, oder nutze unser Probestunden-Kontaktformular, um einen Termin für Ihre Probestunde zu vereinbaren.
Die Normal-Kurse sind unsere Standard-Kurse, in denen einmal wöchentlich Unterricht stattfindet.
Unsere Intensivkurse finden nach Wahl an 2 Tagen in der Woche, oder an einem Tag als Doppelstunde statt. Die Intensivkurse sind für alle diejenigen gedacht, die hochkonzentriert und engagiert in kurzer Zeit zum Erfolg kommen möchten, oder für bestimmte Aufgaben in kurzer Zeit ausgebildet werden müssen.
Die Kurse werden monatlich pauschal abgerechnet. Dabei kann es durch kalendarische Verschiebungen vorkommen, daß anstatt der üblichen 4 Wochen auch schonmal 5 Kurs-Einheiten stattfinden. Diese sind dann bereits über den Monatsbeitrag pauschal mit abgegolten.
In den Ferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Es gilt die Regelung der öffentlichen Schulen. Das Honorar ist, wie in ähnlichen Einrichtungen, auch während dieser Zeit fortwährend zu entrichten.
Wir versuchen diese Zeiten allerdings zu Nutzen, um eventuell durch Krankheit oder sonstige Gegebenheiten ausgefallene Stunden nachzuholen.
Der Vertrag wird nach einer etwaig vereinbarten Probezeit unbefristet geschlossen. Die beiderseitige Kündigung kann jeweils zum Quartals-Anfang (1.1., 1.4., 1.7. oder 1.10.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erfolgen.
In Sonderfällen weichen wir natürlich von dieser Frist ab, sofern uns ein entsprechender wichtiger Grund (Umzug, lange Krankheit, etc.) vorgelegt wird.