Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Die TON Akademie Oberhausen arbeitet ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit; eines ausdrücklichen Widerspruchs seitens der TON Akademie Oberhausen bedarf es insoweit nicht. Termin- und Preisabsprachen im Rahmen der Vertragsverhandlungen sind ausschließlich mit Ingo Eickelkamp oder Marius Siuda zu treffen. Erteilte Aufträge werden rechtswirksam durch schriftliche Verträge seitens der TON Akademie Oberhausen. Die Preisliste der TON Akademie Oberhausen ist wesentlicher Bestandteil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der von beiden Vertragsteilen unterzeichneten Schriftform. Vertragsverhältnisse mit Minderjährigen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten, sowie einer volljährigen Begleitung. Ggfs. ist die Volljährigkeit durch einen gültigen Personalausweis zu belegen.

§ 2 Buchung / Anmeldung

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der TON Akademie Oberhausen den Abschluss des Vertrages über die Teilnahme an dem gewünschten Kurs verbindlich an. Ein Vertrag über die Teilnahme kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung des der TON Akademie Oberhausen zustande. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, wird dies dem Bewerber/der Bewerberin mitgeteilt. Die TON Akademie Oberhausen behält sich vor, die Teilnahme von Bewerber/innen an einem Kurs abzulehnen. Die Entscheidung wird der Bewerberin/dem Bewerber schriftlich mitgeteilt. Die Ablehnung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Der Rechtsweg hierzu ist ausgeschlossen.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Es gelten die Monatsbeiträge für die jeweiligen Kurse, wie sie im Kursplan auf der jeweiligen Internetseiten der TON Akademie Oberhausen aufgeführt sind.
Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Anmeldebestätigung. Alle Kurs-Beiträge verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Monatsbeiträge sind mit Monatsbeginn sofort im Voraus und ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Beiträge sind auf das im Kurs-Vertrag angegebene Konto zu überweisen, oder in Bar zu entrichten. Die gesamten Kurs-Unterlagen sind bereits Im Kursbeitrag inbegriffen.

§ 4 Leistungen

Der Teilnehmer hat die vertraglich vereinbarten Kurs-Beiträge vollständig zu entrichten, auch wenn er einzelne Kurs-Termine, mit Ausnahme dringender Gründe, nicht wahrnimmt. Kursort und Kurs-Beiträge sind den jeweiligen Ausschreibungen bzw. Kursangeboten zu entnehmen. Unerhebliche inhaltliche oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen von beschriebenen Leistungen können jederzeit vorgenommen werden. Die TON Akademie Oberhausen ist berechtigt, vorgesehene Coaches im Bedarfsfall durch andere gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Ebenso kann die TON Akademie Oberhausen im Bedarfsfalle einen anderen, gleichwertigen Veranstaltungsort bestimmten. Die TON Akademie Oberhausen wird dies den Kurs-Teilnehmern frühestmöglich mitteilen. Unwesentliche Modifikationen, welche die Qualität des Kurse nicht berühren, berechtigen nicht zur Herabsetzung des vereinbarten Kurs-Entgelts oder zur fristlosen Kündigung. Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Bestätigung der TON Akademie Oberhausen und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall.

§ 5 Rücktritt / Stornierung

Es besteht für Kurs-Teilnehmer jederzeit zum Quartals-Beginn (1.1., 1.4., 1.7., 1.10.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen die Möglichkeit, von der Teilnahme an den Kursen zurückzutreten. Stornierungen sind schriftlich, per Brief, Telefax (0208) 62029945 oder E-Mail (info@ton-akademie.de) an die TON Akademie Oberhausen c/o Gigant Musik e.K., Hessenstr. 18a, 46149 Oberhausen, zu richten.

§ 6 Rücktrittsvorbehalt

Die TON Akademie Oberhausen behält sich vor, Kurs-Termine aus wichtigem Grund, z.B. bei Unmöglichkeit wegen des Ausfalls eines Coaches, höherer Gewalt oder aus anderen, nicht vorhersehbaren und von der TON Akademie Oberhausen nicht zu vertretenden Gründen abzusagen. Die TON Akademie Oberhausen ist in diesem Fall verpflichtet, soweit möglich, die Kurs-Teilnehmer über die Nichtdurchführung des Kurs-Termins unverzüglich zu informieren. Etwaige seitens der TON Akademie Oberhausen ausgefallen Kurs-Termine werden in den kommenden Ferien nachgeholt. Gleiches gilt für Kurs-Termine, die der Kurs-Teilnehmer berechtigt entschuldigt frühzeitig (mind. 24 Stunden vor Kurs-Beginn) abgesagt hat. Die TON Akademie Oberhausen behält sich vor, Kurse jederzeit vor zu stornieren. Hat der Kurs-Teilnehmer bereits Kursbeiträge im Voraus entrichtet, so werden diese dann unverzüglich erstattet.

§ 7 Urheberrechte

Die Kurs-Unterlagen und Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung als zur persönlichen Information des Kurs-Teilnehmers ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der TON Akademie Oberhausen zulässig.

§ 8 Ferien / Feiertage

In den Ferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Es gilt die Regelung der öffentlichen Schulen. Die Kurs-Beiträge sind, wie in ähnlichen Einrichtungen, auch während dieser Zeit fortwährend zu entrichten. Wir versuchen diese Zeiten allerdings zu Nutzen, um eventuell durch Krankheit oder sonstige Gegebenheiten ausgefallene Stunden nachzuholen..

§ 9 Datenschutz

Die Verwaltung der Kurse wird über EDV abgewickelt. Die von der TON Akademie Oberhausen erfassten Daten unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzerklärung.

§ 10 Haftung

Die TON Akademie Oberhausen wählt für ihre Kurse qualifizierte Coaches aus. Für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Kurs-Inhalte, der Kurs-Unterlagen sowie die Erreichung des jeweils vom Kurs-Teilnehmer angestrebten Lernziels übernimmt die TON Akademie Oberhausen keine Haftung. Ebenso nicht für etwaige Folgeschäden, welche aus fehlerhaften und/oder unvollständigen Kurs-Inhalten entstehen sollten. Die jeweiligen Urheberrechte sind zu beachten. Im Übrigen ist die Haftung der TON Akademie Oberhausen auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt, wobei es sich um typische, bei einer Fortbildung vorhersehbare Schäden handeln muss.

§ 11 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird dem Auslegungssinn nach durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die im Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

§ 12 Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der TON Akademie Oberhausen, Ingo Eickelkamp, Mariusz Siuda, sowie dem Kurs-Teilnehmer bzw. Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Im kaufmännischen Verkehr ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten Oberhausen. Die Parteien verpflichten sich, über Vertragsinhalte Stillschweigen zu bewahren. Handschriftlich abgeänderte Vereinbarungen sind unwirksam!

Stand: 01.05.2022

Bei Fragen sind wir telefonisch unter 0208 62029946 oder über unser Kontaktformular zu erreichen.