Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Die TON Akademie Oberhausen arbeitet ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit; eines ausdrücklichen Widerspruchs seitens der TON Akademie Oberhausen bedarf es insoweit nicht. Termin- und Preisabsprachen im Rahmen der Vertragsverhandlungen sind ausschließlich mit Ingo Eickelkamp oder Marius Siuda zu treffen. Erteilte Aufträge werden rechtswirksam durch schriftliche Verträge seitens der TON Akademie Oberhausen. Die Preisliste der TON Akademie Oberhausen ist wesentlicher Bestandteil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der von beiden Vertragsteilen unterzeichneten Schriftform. Vertragsverhältnisse mit Minderjährigen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten, sowie einer volljährigen Begleitung. Ggfs. ist die Volljährigkeit durch einen gültigen Personalausweis zu belegen.

§ 2 Buchung / Anmeldung

Mit Buchung einer kostenlosen Probestunden in der TON Akademie Oberhausen wird diese verbindlich gebucht. Sollte der Termin ohne Mitteilung an die TON Akademie Oberhausen nicht wahrgenommen werden, oder mehrfach abgesagt werden, wodurch der Lehrer anderweitige Termine nicht wahrnehmen kann, oder unnötig in der TON Akademie Oberhausen wartet, wird die Probestunde mit dem aktuell gültigen Stundensatz einer normalen Unterrichtseinheit des gewählten Faches kostenpflichtig nachberechnet. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der TON Akademie Oberhausen den Abschluss des Vertrages über die Teilnahme an dem gewünschten Kurs verbindlich an. Ein Vertrag über die Teilnahme kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung des der TON Akademie Oberhausen zustande. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, wird dies dem Bewerber/der Bewerberin mitgeteilt. Die TON Akademie Oberhausen behält sich vor, die Teilnahme von Bewerber/innen an einem Kurs abzulehnen. Die Entscheidung wird der Bewerberin/dem Bewerber schriftlich mitgeteilt. Die Ablehnung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Der Rechtsweg hierzu ist ausgeschlossen.

§ 3 Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug

Es gelten die Monatsbeiträge für die jeweiligen Kurse, wie sie im Kursplan auf der jeweiligen Internetseiten der TON Akademie Oberhausen aufgeführt sind.
Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Anmeldebestätigung und einen Kurs-Vertrag. Alle Kurs-Beiträge verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Monatsbeiträge sind mit Monatsbeginn sofort im Voraus und ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Beiträge sind auf das im Kurs-Vertrag angegebene Konto zu überweisen, oder in Bar zu entrichten. Die gesamten Kurs-Unterlagen sind bereits Im Kursbeitrag inbegriffen.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 4 Wochen wird der Kursteilnehmer unter fortlaufender Abrechnung bis zur Begleichung der offenen Forderungen vom Unterricht ausgeschlossen.

§ 4 Leistungen

Der Teilnehmer hat die vertraglich vereinbarten Kurs-Beiträge vollständig zu entrichten, auch wenn er einzelne Kurs-Termine nicht wahrnimmt. Bei frühzeitiger Abmeldung (länger als 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn) und Nachweis eines zwingen Grundes (z.B. durch Attest, o.ä.) kann bei der Lehrkraft um deren freiwillige, eigenständige, aber nicht zwingende Kulanz gebeten werden. Auf Veranlassung der Lehrkraft ausfallende Stunden werden nach persönlicher Vereinbarung grundsätzlich zu einem anderen Zeitpunkt vor oder nach-gegeben. Eine Verrechnung ist nicht möglich. Der Coach wartet zur vereinbarten Kurszeit maximal 15 Minuten auf ein Erscheinen oder eine Mitteilung des Kursteilnehmers, danach verfällt die Stunde. Kursort und Kurs-Beiträge sind den jeweiligen Ausschreibungen bzw. Kursangeboten zu entnehmen. Unerhebliche inhaltliche oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen von beschriebenen Leistungen können jederzeit vorgenommen werden. Die TON Akademie Oberhausen ist berechtigt, vorgesehene Coaches im Bedarfsfall durch andere gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Ebenso kann die TON Akademie Oberhausen im Bedarfsfalle einen anderen, gleichwertigen Veranstaltungsort bestimmten. Die TON Akademie Oberhausen wird dies den Kurs-Teilnehmern frühestmöglich mitteilen. Unwesentliche Modifikationen, welche die Qualität des Kurse nicht berühren, berechtigen nicht zur Herabsetzung des vereinbarten Kurs-Entgelts oder zur fristlosen Kündigung. Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Bestätigung der TON Akademie Oberhausen und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall.

§ 5 Rücktritt / Stornierung

Der Vertrag wird unbefristet abgeschlossen. Es besteht für Kurs-Teilnehmer jederzeit zum Quartals-Beginn (1.1., 1.4., 1.7., 1.10.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen die Möglichkeit, von der Teilnahme an den Kursen zurückzutreten. Zudem besteht ein fristloses Sonderkündigungsrecht innerhalb der ersten 4 Wochen nach Vertragsbeginn. Stornierungen sind schriftlich, in belegbarer Weise (z.B. per Einschreiben) an die TON Akademie Oberhausen c/o Gigant Musik e.K., Hessenstr. 18a, 46149 Oberhausen, zu richten.

§ 6 Rücktrittsvorbehalt

Die TON Akademie Oberhausen behält sich vor, Kurs-Termine aus wichtigem Grund, z.B. bei Unmöglichkeit wegen des Ausfalls eines Coaches, höherer Gewalt oder aus anderen, nicht vorhersehbaren und von der TON Akademie Oberhausen nicht zu vertretenden Gründen abzusagen. Die TON Akademie Oberhausen ist in diesem Fall verpflichtet, soweit möglich, die Kurs-Teilnehmer über die Nichtdurchführung des Kurs-Termins unverzüglich zu informieren. Etwaige seitens der TON Akademie Oberhausen ausgefallen Kurs-Termine werden in den kommenden Ferien nachgeholt. Gleiches gilt für Kurs-Termine, die der Kurs-Teilnehmer berechtigt entschuldigt frühzeitig (mind. 24 Stunden vor Kurs-Beginn) abgesagt hat. Die TON Akademie Oberhausen behält sich vor, Kurse jederzeit vor zu stornieren. Hat der Kurs-Teilnehmer bereits Kursbeiträge im Voraus entrichtet, so werden diese dann unverzüglich erstattet.

§ 7 Urheberrechte

Die Kurs-Unterlagen und Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung als zur persönlichen Information des Kurs-Teilnehmers ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der TON Akademie Oberhausen zulässig.

§ 8 Ferien / Feiertage

In den Ferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Es gilt die Regelung der öffentlichen Schulen. Die Kurs-Beiträge sind, wie in ähnlichen Einrichtungen, auch während dieser Zeit fortwährend zu entrichten. Wir versuchen diese Zeiten allerdings zu Nutzen, um eventuell durch Krankheit oder sonstige Gegebenheiten ausgefallene Stunden nachzuholen. Im Gegenzug werden etwaige, sich durch kalendarische Verschiebungen (z.B. 5. Termin im Monat) ergebene zusätzliche Kurs-Einheiten, bei monatlicher Vorauszahlung, nicht berechnet und honorarfrei gegeben.

§ 9 Datenschutz

Die Verwaltung der Kurse wird über EDV abgewickelt. Die von der TON Akademie Oberhausen erfassten Daten unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzerklärung.

§ 10 Haftung

Die TON Akademie Oberhausen wählt für ihre Kurse qualifizierte Coaches aus. Für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Kurs-Inhalte, der Kurs-Unterlagen sowie die Erreichung des jeweils vom Kurs-Teilnehmer angestrebten Lernziels übernimmt die TON Akademie Oberhausen keine Haftung. Ebenso nicht für etwaige Folgeschäden, welche aus fehlerhaften und/oder unvollständigen Kurs-Inhalten entstehen sollten. Die jeweiligen Urheberrechte sind zu beachten. Im Übrigen ist die Haftung der TON Akademie Oberhausen auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt, wobei es sich um typische, bei einer Fortbildung vorhersehbare Schäden handeln muss.

§ 11 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird dem Auslegungssinn nach durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die im Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

§ 12 Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der TON Akademie Oberhausen, Ingo Eickelkamp, etwaigen anderen Coaches, sowie dem Kurs-Teilnehmer bzw. Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Im kaufmännischen Verkehr ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten Oberhausen. Die Parteien verpflichten sich, über Vertragsinhalte Stillschweigen zu bewahren. Es zählt der zwischen den Parteien (Coaches und Schüler) geschlossene einzelne Vertrag. Nicht schriftlich festgehaltene und beiden Seiten abgezeichnete Abmachungen, sowie handschriftlich abgeänderte Vereinbarungen sind unwirksam!

§ 13 Gender-Hinweis

Zur besseren Lesbarkeit und der Übersichtlichkeit wird in diesen AGB, der restlichen Webseite und ggfs. in den Kursmaterialien das generische Maskulinum oder Femininum verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht bewußt anders kenntlich gemacht – grundsätzlich auf alle Geschlechter und Personengruppen.

Stand: 01.01.2024

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